Unsere Baugrunduntersuchungen werden im Allgemeinen mittels
direkter Aufschlüsse wie Kleinstbohrungen oder Rammkernbohrungen
durchgeführt. Der Umfang der Aufschlussleistungen richtet sich dabei
nach der jeweiligen Baumaßnahme und wird dieser individuell, in
Absprache mit dem Bauherren bzw. unserem Auftraggeber, abgestimmt.
Für ein Einfamilienhaus werden beispielsweise 2 bis 4 Kleinstbohrungen über
die Diagonalen des Grundrisses abgeteuft. Aufschlusstiefen von maximal 6m
sehen wir hierbei als ausreichend an und genügen in der Regel um den
Baugrund fachgerecht anzusprechen und alle für den Bau erforderlichen
Bodenkennwerte im Baugrundgutachten zu ermitteln.
Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Kostenangebot zusenden!
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