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Unsere Baugrunduntersuchungen werden im Allgemeinen mittels

direkter Aufschlüsse wie Kleinstbohrungen oder Rammkernbohrungen

durchgeführt. Der Umfang der Aufschlussleistungen richtet sich dabei

nach der jeweiligen Baumaßnahme und wird dieser individuell, in

Absprache mit dem Bauherren bzw. unserem Auftraggeber, abgestimmt.

Für ein Einfamilienhaus werden beispielsweise 2 bis 4 Kleinstbohrungen über

die Diagonalen des Grundrisses abgeteuft. Aufschlusstiefen von maximal 6m

sehen wir hierbei als ausreichend an und genügen in der Regel um den

Baugrund fachgerecht anzusprechen und alle für den Bau erforderlichen

Bodenkennwerte im Baugrundgutachten zu ermitteln.

Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Kostenangebot  zusenden!

Bodenuntersuchung

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